Bei den angebotenen Geräten handelt es sich um Reinigungsgeräte aus dem professionellen Programm der jeweiligen Hersteller. Der Verkauf unserer gebrauchten Reinigungstechnik ist ausschließlich an einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (BTB) möglich.
Ein Verkauf an Privatpersonen (BTC) findet nicht statt. Ein Reingungsgerätekauf der unter falschen Angaben einer gewerblichen Tätigkeit von Privatpersonen abgeschlossen wurde, muss bei
Kenntnisnahme unverzüglich rückabgewickelt werden. Für die Nutzungsdauer des Gerätes ist ein Mietzins zu entrichten, der der ortsüblichen Mieten eines vergleichbaren Gerätes entspricht.
Der Verkauf von gebrauchten Geräten in unserem Hause erfolgt grundsätzlich als Geschäft zwischen Unternehmen bzw. Kaufleuten unter BTB Bedingungen. Die Sachmangelhaftung bei Gebrauchtgerätekauf ist ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Auf die von uns verkauften Gebrauchtgerät gewähren wir auf Wunsch und gegen Zahlung eine beschränke Garantie von 6 Monaten ab Kaufdatum gemäß folgenden Bedingungen:
Garantiearbeiten dürfen ausschließlich durch unsere eigenen Monteure durchgeführt werden. Kosten für Instandsetzungsarbeiten in der Garantiezeit die vom Käufer an andere Betriebe vergeben werden, können von uns nicht erstattet werden.
Für die Garantieinstandsetzung sind alle Geräte in der Werkstatt kostenfrei anzuliefern. Wird die Instandsetzung des Gerätes von uns am Einsatzort des Gerätes durchgeführt, sind die Fahrkosten des Monteurs durch den Käufer gemäß Fahrtkostenliste zu tragen. Der Ersatz von defekten Teilen erfolgt vorzugweise durch geprüfte Gebrauchtteile sofern verfügbar.
Schäden durch Überspannung, Blitzschlag, falsches Drehfeld, falsche Netzspannung sowie falschen Anschluss des Gerätes an die Stromversorgung.
Schäden durch mangelnde oder nicht vorschriftsmäßige Wasserversorgung gemäß DGUV. Insbesonders durch verstopfte Filter und Fremdkörper im Wasser oder Nutzung des Gerätes ohne serienmäßig vorhandene Filtereinrichtung.
Schäden durch Einwirkungen durch Wasser, Frost, Hitze, Sturz, UV-Einstrahlung, sowie Fehlbedienungen oder Manipulationen des Gerätes.
Schäden durch Knicke und Scheuerstellen oder beschädigter Isolierung an Schläuchen.
Schäden durch die Verwendung falscher, verschmutzter und unzulässiger Kraft-, Brennstoffe oder Chemikalien die nicht durch den Produzent freigegen sind. Insbesondere bei Fehlbetankungen des Gerätes. Schäden die aus verstopften Filtern der Reinigungsmittel oder Dieselversorgung herrühren.
Schäden durch die Verwendung nicht zum Gerät passendes oder zugelassenen Zubehörs.
Schäden an Verschleißteilen bei bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes.
Schäden aus der Fehlbedienung des Gerätes. Maßgeblich für die Fehlbedienung dafür ist die Betriebsanleitung des jeweiligen Gerätes.
Schäden an saugenden Geräten (Bodenreinigungsmaschine/Sauger/Kehrmaschinen) die durch das Entfernen von Filtereinrichtungen oder durch Manipulieren oder Demontage von serienmäßig vorhandenen Saugunterbrechungen entstanden sind.
Schäden die durch verstellen von versiegelten (Schraubensicherung), sicherheitsrelevanten Einrichtungen entstanden sind.
Schäden an Netzkabeln sind generell von der Garantie ausgeschlossen.
Schäden an Start- oder Antriebsbatterien die aus einer Tiefentladung der Batterien oder einer mechanischen Beschädigung herrühren. Alle Batteritypen sind als Verschleißteile generell von Garantieleistungen ausgeschlossen.
Schäden die aus einer mangelnden Wartung der Batterien herrühren (fehlende Flüssigkeiten, fehlende Nachladung, Einsatz ungeeigneter Ladegeräte, Endladung durch starke Verschmutzungen)
Schäden an luftbereiften Rädern, Reifen und Rollen.
Schäden die durch Reparaturversuche nicht sachkundiger Techniker verursacht worden sind. Die jeweilige Sachkunde ist durch eine entsprechende Hersteller Schulung nachzuweisen.
Schäden am Metall-, Rahmen- und Karosserieteilen die durch eine mangelnde Korrosionsschutzvorsorge entstanden sind. Dies betrifft insbesondere Geräte, die ständiger Feuchtigkeit ausgesetzt sind.
Sämtliche Verbindungsdichtungen des Zubehörs.
Alle Düsen ab einem Alter von 12 Monaten.
Alle Filter der jeweiligen Geräte, die in Abhängigkeit des jeweiligen Verschmutzungsgrades getauscht werden müssen.
Pumpendichtungen 4 Monate nach Montagedatum.
Alle Elektromotoren ab einem Alter von 8 Jahren ab dem Produktionsdatum.
Heizschlangen und –Elemente ab einem Alter von 6 Jahren ab Produktionsdatum.
Brennstoffpumpen ab einen Alter von 8 Jahren ab Produktionsdatum.
Hochdruckschläuche ab einem Alter von 4 Jahren ab Produktionsdatum.
Saugturbinen ab einer Laufzeit von 500 Betriebsstunden.
Alle Batterietypen sofern diese nicht ausdrücklich als fabrikneu mit Herstellergarantie verkauft werden.
Unsere Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist - ausgeschlossen.
Auch genauso wie ein Neugerät brauchen unsere Gebrauchtgeräte eine regelmäßige Wartung. Unsere Geräte erhalten diese in unseren Hause von dem Verkauf. Es gelten die gerätespezifischen Wartungsintervalle der jeweiligen Hersteller. Sofern das Gerät einen integrierten Zähler hat, wird dieser im Rahmen der Wartung zurück gesetzt, die jeweiligen Zählerstände werden im Übergabeprotokoll festgehalten.
Dieser Zähler ist für die Kunden teilweise nicht einzusehen, die meisten Geräte weisen jedoch auf eine erforderliche Wartung hin. Für den Fall, das kein Betriebsstundenzähler am Gerät verbaut wurde bitten wir Sie die Nutzungszeiten selbsttätig zu notieren.
Die höchstzulässige Betriebsstundenanzahl bis zur folgenden Wartung beträgt maximal 200 Betriebsstunden sofern der Gerätehersteller laut Betriebsanleitung/Wartungsverzeichnis keine kleineren Werte vorgibt. Eine Überschreitung von mehr als 15% der jeweiligen Betriebsstundenzahl bis zur erforderlichen Wartung resultiert in den Verlust unserer Gebrauchtgeräte Garantieleistungen.